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   OVG Niedersachsen, 17.09.2014 - 11 ME 228/14   

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https://dejure.org/2014,25268
OVG Niedersachsen, 17.09.2014 - 11 ME 228/14 (https://dejure.org/2014,25268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.2014 - 11 ME 228/14 (https://dejure.org/2014,25268)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 2014 - 11 ME 228/14 (https://dejure.org/2014,25268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • doev.de PDF

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis für Hundetrainer bei einer Show

  • RA Kotz

    Hundetrainer - tierschutzrechtliche Erlaubnis bei einer Show

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnispflichtigkeit einer gewerbsmäßigen Hundeausbildung sowie einer Anleitung der Tierhalter

  • rechtsportal.de

    TierSchG § 11 Abs. 1 Nr. 8f
    Erlaubnispflichtigkeit einer gewerbsmäßigen Hundeausbildung sowie einer Anleitung der Tierhalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde des Hundeflüsterers Cesar Millan hat keinen Erfolg

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Cesar Millan dürfte in Deutschland keine Hundeschule eröffnen ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Hundetrainer-Show und das Tierschutzrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschwerde des "Hundeflüsterers" Cesar Millan hat keinen Erfolg

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis auch für Hundetrainer bei Showveranstaltung

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Cesar Milans Beschwerde hat keinen Erfolg

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Niedersachsen bestätigt: "Hundeflüsterer" Cesar Millan benötigt für Hunde-Show tierschutzrechtliche Erlaubnis - Beschwerde des "Hundeflüsterers" erfolglos

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OVG Niedersachsen, 17.09.2014 - 11 ME 228/14

    Erlaubnispflichtigkeit einer gewerbsmäßigen Hundeausbildung sowie einer Anleitung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Cesar Millan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 5
  • NVwZ-RR 2014, 922
  • DÖV 2014, 1028
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2017 - 11 LA 26/17

    Nebenbestimmung zu einer zum Betrieb einer mobilen Hundeschule erteilten

    Die Erlaubnispflicht ist nach ihrem Sinn und Zweck nicht auf Trainer klassischer Hundeschulen beschränkt, die Hunde über einen längeren Zeitraum trainieren, sondern umfasst auch das gewerbsmäßige einmalige Ausbilden von Hunden (Senatsbeschl. v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 -, NVwZ-RR 2014, 922, juris, Rn. 5; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 11 Rn. 17).

    Dies folgt bereits aus der Definition des gewerbsmäßigen Handelns, welches eine selbstständige, planmäßige, fortgesetzte und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübte Tätigkeit voraussetzt (vgl. Senatsbeschl. v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 -, a. a. O., juris, Rn. 5; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 11 Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 11 ME 278/16

    Erlaubnispflicht; Fachgespräch; gewerbliche Hundeschule; Hundeschule;

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist die Erlaubnispflicht nicht auf Trainer klassischer Hundeschulen beschränkt, sondern erfasst zum einen auch das gewerbsmäßige einmalige Ausbilden von Hunden oder Anleiten von Hundehaltern zur Ausbildung ihrer Hunde (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 -, NdsVBl. 2015, 64, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Streitwert für eine Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundeausbildung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f TierSchG in Anlehnung an Nr. 54.2.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Fassung 2013 (NordÖR 2014, 11) gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens auf 15.000 EUR festzusetzen (Senatsbeschl. v. 1.12.2015 - 11 OA 254/15 -, juris; Senatsbeschl. v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 -, a. a. O., juris, Rdnr. 10); dieser Wert ist in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Anlehnung an Nr. 1.5 Satz 1 des Streitwertkataloges zu halbieren (Senatsbeschl. v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 -, a. a. O., juris, Rdnr. 15).

  • VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.1005

    Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden

    Die gegebenenfalls mit einem Fachgespräch verbundene Belastung ist zum Schutz des Wohlergehens der Tiere hinnehmbar (vgl. jeweils m.w.N. VG Ansbach, U.v. 13.3.2017 - AN 10 K 15.01385 - juris; VG Berlin, U.v. 6.4.2016 - 24 K 238.15 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - NdsVBl 2016, 218; B.v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922; VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris).

    Dabei ist es nicht unverhältnismäßig, aus Gründen des Tierschutzes eine neue Erlaubnispflicht einzuführen, die erst ein Jahr nach Inkrafttreten Wirkung entfaltet (VG Ansbach, U.v. 13.3.2017 - AN 10 K 15.01385 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - NdsVBl 2016, 218; B.v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922; VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris).

  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 2/18

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; Ausbildung; Beruflicher

    Gewerbsmäßiges Handeln i. S. v. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird (NdsOVG, Beschl. v. 11. September 2014 - 11 ME 228/14 -, juris Rn. 6; Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 11 Rn. 22).
  • VG Würzburg, 17.09.2018 - W 8 K 18.469

    Betrieb einer Hundeschule - Sachkundenachweis

    Die gegebenenfalls mit einem Fachgespräch verbundene Belastung ist zum Schutz des Wohlergehens der Tiere hinnehmbar (vgl. jeweils m.w.N. VG Ansbach, U.v. 13.3.2017 - AN 10 K 15.01385 - juris; VG Berlin, U.v. 6.4.2016 - 24 K 238.15 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - NdsVBl 2016, 218; B.v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922; VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris).

    Dabei ist es nicht unverhältnismäßig, aus Gründen des Tierschutzes eine neue Erlaubnispflicht einzuführen, die erst ein Jahr nach Inkrafttreten Wirkung entfaltet (VG Ansbach, U.v. 13.3.2017 - AN 10 K 15.01385 - juris; NdsOVG, B.v. 27.1.2016 - 11 ME 249/15 - NdsVBl 2016, 218; B.v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922; VG Würzburg, B.v. 2.4.2015 - W 5 E 15.224 - juris).

  • VG Würzburg, 02.04.2015 - W 5 E 15.224

    Gewerbliche Hundetrainer; gewerbliche Hundeausbilder; Erlaubnispflicht;

    Die Länge der Übergangsfrist ist rechtlich nicht zu beanstanden (OVG Lüneburg, B. v. 17. September 2014 Nr. 11 ME 228/14, NVwZ-RR 14, 922).
  • VG Karlsruhe, 16.10.2019 - 5 K 6914/17

    Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

    Dabei umfasst § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. f) TierSchG nicht nur die hier gegebene Tierausbildung in Hundeschulen im Sinne institutionalisierter Einrichtungen, sondern auch das gewerbsmäßige - ggf. einmalige oder auch gelegentliche - Ausbilden von Hunden und das Anleiten von Hundehaltern zur Ausbildung ihrer Hunde (Nds. OVG, Beschl. v. 17.09.2014 - 11 ME 228/14 -, NVwZ-RR 2014, 922 ), da Fehler bei der Ausbildung oder Erziehung von Hunden, die sich auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, sich nicht aus dem Rahmen der Ausbildungstätigkeit, sondern primär aus deren Gestaltung und Ausübung ergeben (vgl. zur gesetzlichen Zielsetzung: BT-Drs. 17/11811, S. 29).
  • VG Ansbach, 26.11.2018 - AN 10 K 17.00128

    Nebenbestimmung zu einer Hundeausbildungserlaubnis

    Dies erfährt insofern eine Einschränkung, als nur die gewerbsmäßige Tätigkeit unter dem Erlaubnisvorbehalt des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8f TierSchG steht, wobei gewerbsmäßiges Handeln vorliegt, wenn eine Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14, juris Rn. 6).
  • VG Oldenburg, 21.10.2015 - 11 B 3569/15

    Erlaubnis; Fachgespräch; Hundeschule; Sachkunde

    Es solle sichergestellt werden, dass Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten, die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben (vgl. BT-Drs. 17/11811, S. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2014 - 11 ME 228/14 - NVwZ-RR 2014, 922).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 OA 254/15

    Auffangstreitwert; gewerbsmäßige Hundeausbildung; Regelstreitwert; Streitwert

    In gleicher Weise ist er in einem Fall der Erlaubnis zur Erteilung einer gewerbsmäßigen Hundeausbildung vorgegangen und hat den Streitwert ausgehend von den Angaben des dortigen Antragstellers zu seinen finanziellen Einbußen auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 GKG auf 40.000 EUR festgesetzt (Beschl. v. 17.9.2014 - 11 ME 228/14 -, NdsVBl. 2015, 64, juris).
  • OVG Sachsen, 22.10.2020 - 6 A 1223/17

    Gewerbsmäßige Hundeausbildung; Nachweis der Sachkunde; beruflicher oder sonstiger

  • VG Potsdam, 27.04.2022 - 3 L 89/22
  • VG Minden, 21.04.2017 - 2 K 793/16
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